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KingEli Männlich

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1

Samstag, 13. September 2008, 11:10

Mahnbescheid ausfüllen, DRINGEND HILFE BENÖTIGT BITTE.

Hi,

ich hab jetzt ein Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids bekommen, wie fülle ich das Ding aus?

Kann mir da jemand helfen?

Die Verbraucherzentrale schbreibt,

"Sie müssen dann innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem beigefügten Widerspruchsformular offiziell widersprechen"

Aber ein Widerspruchsformular liegt nicht dabei, oder ist damit der Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids gemeint.



//EDIT

Achso auf dem Mahnbescheid steht dick und fett Muster drauf, da kann ich das ja gar nicht benutzen was die mit geschickt haben.
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Superkater13439 Männlich

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2

Samstag, 13. September 2008, 11:17

Meinst du nicht das dir google da besser helfen kann?
Von einem "Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids" habe ich noch nie gehört.
Auf der Rückseite eines Mahnbescheides ist das Widerspruchsformular.
Mehr kenne ich nicht. Das füllt man aus, wenn man gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen will.

Der ist doch nicht etwas von Gersöne & Schott GbR, oder? :P

LG
Kater
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KingEli Männlich

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3

Samstag, 13. September 2008, 11:19

Hab bei google schon geschaut, aber nix brauchbares gefunden, bin voll neben der Musch. ;)

Der Mahnbescheid ist von Nachbarschaft24, die Drecksäck.
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Superkater13439 Männlich

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4

Samstag, 13. September 2008, 11:27

Du mußst die Rückseite des Mahnbescheides ausfüllen.
Damit legst du aber nur Widerspruch bei gericht ein.
Zusätzlich solltest du noch einen Brief an die nachbarschft24 schicken, ähnliche Fälle bei google suchen, sie zitieren und gleich mit deinen Anwälten drohen.

Sowas macht man aber eigentlich schon vor dem Mahnbescheid, nach der ersten Rechnung oder spätestens nach der ersten Rechnungsmahnung.
Ich hatte mal so ein Problem mit einer Ahnenforschungsseite. Da hatte sich angeblich meine nicht volljährige Tochter registriert und ich sollte da einen Haufen Kohle bezahlen.

LG
Kater

Edit:
Schaue, registriere dich und schreibe mal dort. Du bist, wie ich eben schon vermutete, nicht alleine.

Wenn man das Wort "nachbarschaft24" bei google eingibt findet man unzählige Seite. Spricht echt für diese "Firma". :cursing:
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CarMan Männlich

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5

Samstag, 13. September 2008, 12:39

kleiner tipp von mir. und diesenwerden auch viele andere an dich weitergeben.

auf solche dinger nicht antworten oder reagieren ... ich hatte mal einen link wo tipps beschrieben waren

nachbarschaft24 läuft auch unter sogenannten "abofallen"
gruß, CarMan

Why the Internet was born? Porn Porn Porn! ^^

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Superkater13439 Männlich

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6

Samstag, 13. September 2008, 12:44

Hallo CarMan,

das sehe ich genau anders herum.
Wenn du auf solche Rechnung nicht reagierst und dann auf die 1. Mahnung auch nicht, dann hast du einen Mahnbescheid so wie KingEli am Hals.
Die haben Anwälte, die vor nichts zurück schrecken.
Soweit muss es doch nicht kommen!

Also immer gleich bei der ersten Rechnung reagieren, Einspruch erheben und gleich mit eigenen Anwälten,
mit der Verbraucherschutzorganisation und der Presse drohen. Gut kommt auch der Satz:
Gerne bin ich auch bereit Ihre Rechnung an das Akte 08 Team von SAT 1 mit der Bitte um Hilfe weiterzuleiten.


LG
Kater

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Superkater13439« (13. September 2008, 12:54)

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CarMan Männlich

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7

Samstag, 13. September 2008, 12:52

nein das ist doch eine allebkannte masche von denen

wer allerdings auf nummer sicher gehen will der soll kontakt mit seinem/einem anwalt aufnehmen und anzeige erstatten

hier mal ein informativer link ... die ersten beiden threads duchlesen !

edit:
ist auch soweit richtig wie du schreibst ;) aber habe im freundeskreis schon 2 dieser fälle miterlebt und kann sagen die schreiben maximal 3x etwas, seit dem ist seit ca. 2jahren ruhe ;)
gruß, CarMan

Why the Internet was born? Porn Porn Porn! ^^

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CarMan« (13. September 2008, 13:00)

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Superkater13439 Männlich

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8

Samstag, 13. September 2008, 13:02

Wenn du einen Mahnbescheid ins Haus bekommen hast, dann will ein Gericht Kohle von dir, dann ist es Wurst, ob die Forderung gerechtfertig ist oder nicht.
Das Gericht prüft die Forderung nicht.
Du musst reagieren. Du musst Widerspruch einlegen und beweisen, dass die Forderung nicht gerechtfertigt ist.
Das ist viel schwerer, als solchen "Firmen" gleich pari zu bieten.

Beispiel:
Solcher Ablauf klappt dann auch mit großen Firmen w.z.B. AOL.
Die Werbe-CD von AOL bietet dir 100 Stunden kostenloses surfen an.
Aber wehe du benutzt nur 1 Minute davon, um dir AOL z.B. das 1. mal anzuschauen, bumm hast du sie 2 Jahre am Hals.
Dachten sie jedenfalls, dass sie es so mit mir machen können.

Na egal. Auf alle Fälle wünsche ich KingEli viel Glück!

LG
kater
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KingEli Männlich

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9

Samstag, 13. September 2008, 13:17

So viel ich weiß ist es kein richtiger Mahnbescheid, es steht ja dick und fett Muster drauf und auserdem ist es ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. So viel ich weiß werde ich doch von einem Amtsgericht angeschrieben und nicht von einer Inkassostelle.

Von einem amtsgericht bekomme ich ja dann ein Mahnbescheid und nicht nur einen Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids oder?
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Superkater13439 Männlich

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10

Samstag, 13. September 2008, 13:35

Also jetzt musste ich gerad schmunzeln. Ein Mahnbescheid mit dem Wort "Muster" habe ich noch nie gesehen.

Ob das Teil von einem Amtsgericht gekommen ist oder nicht, siehst du am Umschlag.
Wenn ich mich nicht irre ist dieser blau und es steht darauf.
Einfache Zustellung mit Datum und Untzerschrift des Postboten.
Ein Mahnbescheid ist ein amtliche Urkunde. Dort steht die Adresse des Gerichts und die Adresse des Antragstellers vertrehten von dem oder dem Anwalt.
Wenn es so nicht ist, dann schreibe eine Widerspruch an den Absender dieses Mustermahnbescheides.
Du könntest auch mal beim Gericht anrufen, ob sie von so einem Teil schonmal gehört haben.

Man findet auch zu diesem Thema etwas bei google Deutsche Inkassostelle verschickt Muster-Mahnbescheid

So oder so würde ich auch bei einer Mahnung eines Inkassodienstes schriftlich reagieren. Siehe meine Posting oben.

LG
Kater

Naja, nun weiß die große KIt-Gemeinschaft, dass der Kater im realen Leben schon mal einen Mahnbescheid bekommen hat.
Ich kann damit Leben, war mein einzige Fehler in jungen Jahren. löl
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